Behinderung und Freizeit: Wenn sonst niemand hilft

 

"Denkt nicht nur an das eigene Leben, denn jeder von uns ist für das Ganze mitverantwortlich." Diese tiefe Einsicht hat die große Journalistin Marion Gräfin Dönhoff vor Jahren einer Gruppe Abiturientinnen mit auf ihren Lebensweg gegeben. Und die Autorin fügte seinerzeit die Erkenntnis an: "Eine Gesellschaft kann nicht besser sein als die Summe ihrer Bürgerinnen und Bürger."

 

Aus elterlicher Verantwortung für ihre drei Söhne mit Behinderung haben Hildegard und Paul Damhorst in ihrem Leben nicht selten eigene Wünsche zurückgestellt. Und als Christoph, Benedikt und Gregor nach Jahren sinnvolle Beschäftigung gefunden, eigene Freizeit-Interessen ausgebildet hatten und zuletzt in unterschiedlichen Wohnstätten in Münster heimisch geworden waren, haben die Eltern mit der Gründung ihrer Stiftung zusätzlich bürgerlichen Einsatz für die Gesellschaft bewiesen, sich – in den Worten von Gräfin Dönhoff – "für das Ganze mitverantwortlich" gezeigt.

 

Wo der Schuh drückt

Die Stiftungs-Urkunde vom 5. November 2015 mit Unterschrift des Regierungspräsidenten von Münster, Prof. Dr. Reinhard Klenke, beschreibt diesen beispielhaften Bürgersinn behördlich nüchtern: "Die von den Eheleuten Hildegard und Paul Damhorst mit Zustimmung des Bischöflichen Generalvikariates Münster vom 22. Oktober 2015 durch Stiftungsgeschäft vom 19. Oktober 2015 als selbstständige kirchliche Stiftung privaten Rechts errichtete 'Hildegard und Paul Damhorst Stiftung' mit Sitz in Münster einschließlich der Stiftungssatzung wird gemäß § 2 Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen als rechtsfähig anerkannt."

 

Das Stifter-Ehepaar hatte in der eigenen Familie, in engem Kontakt mit Eltern anderer Menschen mit Behinderung und im jahrelangen Austausch mit Pflegepersonal und Verantwortlichen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung hautnah erfahren, wo der Schuh drückt, welche Sorgen den Alltag von Menschen mit Behinderung bestimmen, wo öffentliche Zuwendungen an Grenzen gelangen. Diese Erkenntnisse haben die Aufgabestellung ihrer Stiftung nachhaltig geprägt. Für alle, die mit Spenden die künftige Wirkung der Damhorst-Stiftung stärken und erweitern möchten, bedeutet dies eine wichtige Versicherung: Ihre Hilfe kommt dort an, wo sie wirklich gebraucht wird, wo staatliche Zuständigkeiten enden, wo sonst niemand hilft.

 

Spirituell-geistliche Angebote

Begünstigte der Damhorst-Stiftung, so legt es die Satzung fest, sind "Menschen mit Behinderung" und "Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind" (§ 2, Abs. 2). Ihnen kann das Kuratorium der Stiftung aus Vermögens-Erträgen und aus Spenden Zuwendungen gewähren, sofern "die für die Maßnahmen notwendigen Kosten von dritter Seite nicht oder nicht vollständig zu beschaffen sind" (Satzung § 2, Abs. 4).

 

Die Förder-Richtlinien der Stiftung vom 13. Dezember 2016 nennen als Felder für Zuwendungen im Einzelnen etwa "spirituell-geistliche Angebote und Initiativen zur anregenden Freizeitgestaltung in Wohnstätten".

 

Wirkungsfeld der Stiftung sind laut Förder-Richtlinien die Stadt Münster und das Münsterland.

 

Die Vergabe von Zuwendungen unterliegt grundsätzlich der kirchlichen Stiftungsaufsicht.