Anfrage und Antrag: So wird Hilfe möglich

 

"Du darfst am Guten in der Welt mitarbeiten", sagte der große Wohltäter Albert Schweitzer. Zum einen bedeutet dieses Wort: Fühle dich geehrt und bestätigt, wenn du helfen darfst. Zum anderen will es sagen: Verhelfe anderen zum Guten, wenn es in deiner Hand liegt.

 

Jede und jeder ist eingeladen, mit Spenden die Arbeit der Stiftung zu fördern. Und ebenso ist jede und jeder eingeladen, Anträge auf Zuwendungen für Begünstigte an die Stiftung zu richten, falls andere Institutionen keine Leistungen erbringen (können).

 

Zuwendungen der Damhorst-Stiftung sieht die Satzung vor für "Menschen mit Behinderung" und für "Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind" (§ 2, Abs. 2). Eine weitere Voraussetzung: Sie müssen in Münster oder im Münsterland wohnen. Ihnen können Leistungen gewährt werden, sofern "die für die Maßnahmen notwendigen Kosten von dritter Seite nicht oder nicht vollständig zu beschaffen sind" (Satzung § 2, Abs. 4).

 

Antragsteller können daher sowohl Personen dieser Zielgruppe bzw. deren gesetzliche VertreterInnen als auch entsprechende Einrichtungen und Dienste sein.

 

Die Förder-Richtlinien vom 13. Dezember 2016 beschreiben als spezielle Felder für Zuwendungen "spirituell-geistliche Angebote und Initiativen zur anregenden Freizeitgestaltung in Wohnstätten". Wirkungsfeld der Stiftung sind laut Förder-Richtlinien die Stadt Münster und das Münsterland.

 

Zuerst die Voraussetzungen prüfen

Bitte prüfen Sie deshalb in jedem Fall vor einer Antragstellung:

  • Beantrage ich eine Leistung, zu der keine andere Stelle verpflichtet ist? Nur in diesem Fall kann die Stiftung helfen.
  • Wohne ich in der Stadt Münster oder im Münsterland? AntragstellerInnen von außerhalb - ob in Essen, Bremen, Leipzig oder München - können laut Satzung der Stiftung leider nicht berücksichtigt werden.
  • Dient die erwünschte Förderung meiner Freizeitgestaltung? Die Förderung von Hilfsmitteln steht nicht im Zentrum der Stiftung.

Diese Fragen ergeben sich aus den Vorgaben des Stifter-Ehepaares Damhorst. Diese Festlegungen binden das Kuratorium bei der Entscheidung über eine Förderung. Nur wenn Sie diese Fragen positiv beantworten können, hat Ihr Antrag eine Chance.

 

Sollten Sie in Ihrer Beurteilung unsicher sein, richten Sie zunächst eine ANFRAGE an die Stiftung. Dabei beschreiben Sie kurz Ihren Wunsch auf Förderung. Eine solche Anfrage sollte keine persönlichen, behördlichen oder medizinischen Dokumente enthalten.

 

Sieht die Stiftung grundsätzlich Chancen, Ihnen zu helfen, werden Sie vom Kuratorium aufgefordert, einen ANTRAG auf Förderung zu stellen. Falls das Kuratorium dann zur sachgerechten Beurteilung Dokumente benötigen sollte, teilen wir Ihnen dies ausdrücklich mit.

 

Schicken Sie uns bitte in keinem Fall Original-Dokumente.

 

Die Damhorst-Stiftung ist grundsätzlich bemüht, entsprechend den verschärften Bestimmungen des Datenschutzes nur so wenige Dokumente wie zwingend erforderlich anzufordern.

 

Anfrage und Antrag ohne Original-Dokumente

Eine Anfrage oder ein Antrag ist schriftlich an folgende Adresse zu richten:


Kuratorium der Hildegard und Paul Damhorst Stiftung
z. Hd. Herrn Dr. Hans-Josef Joest
Im Drostebusch 14
48155 Münster

 

Ein Antrag auf Zuwendung an die Damhorst-Stiftung sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  1. Angaben zur Antragstellerin oder zum Antragsteller
  2. Konkrete Beschreibung des Vorhabens (Ziele, Art, Zielgruppe, Zeitplan)
  3. Angaben zu den Kosten des Vorhabens und zum Finanzierungsplan
  4. Höhe des beantragten Zuschusses
  5. Begründung zu Notwendigkeit der Unterstützung des Vorhabens durch die Stiftung (z.B. Ablehnungen von Sozialleistungsträgern)
  6. Bankverbindung für den Fall der Förderung

Hier finden Sie ein Antragsformular als PDF zum Herunterladen und Ausdrucken.

 

Anhand eingehender Anträge entscheidet das Kuratorium über die Verwendung von Erträgen des Stiftungskapitals und von Spenden. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen der Stiftung besteht nicht. Die Vergabe von Zuwendungen unterliegt der kirchlichen Stiftungsaufsicht.


Eingesandte Unterlagen werden nur dann zurückgesandt, wenn dies ausdrücklich gewünscht ist. Ansonsten werden sie nach Kenntnisnahme und Bewertung vernichtet (Papierschredder mit Sicherheitsstufe P-4).

 

Weitere Angaben finden Sie unter „Infos zum Datenschutz“.