Der Vorstand setzt den Stifter-Willen um

Regierungspräsident Dr. Reinhard Klenke hat bei der Übergabe der Stifter-Urkunde am 5. November 2015 die Entscheidung von Hildegard und Paul Damhorst für eine Stiftung gewürdigt: "Auf diese Weise werden Ihre Gedanken weiterleben." Nach dem Tod des Stiftungs-Gründers Paul Damhorst am 5. Februar 2017 haben diese Worte den Charakter eines Vermächtnisses bekommen. Damit der Stifter-Wille gezielt und geordnet in die Tat umgesetzt wird, sieht die Satzung ein handelndes Gremium der Stiftung vor: den Vorstand (bis 2025 Kuratorium).

 

Dieses Organ der Stiftung besteht laut Satzung aus drei bis fünf Personen, die ehrenamtlich handeln. Vorrangig verwalten sie das Vermögen und beschließen Zuwendungen an Begünstigte. Die Stifter sind geborene Mitglieder im Vorstand, sie berufen weitere Mitglieder. Ebenso kann der Bischof von Münster eine Person in den Vorstand berufen.

 

Derzeit besteht der Vorstand aus diesen Mitgliedern:

Hildegard Damhorst,

Mitbegründerin der Damhorst-Stiftung

Dr. Hans-Josef Joest,

Chefredakteur und

Geschäftsführer a.D.,

Vorsitzender des Vorstands

Volker Supe,

Bereichsleiter „Teilhabe für

Menschen mit Behinderungen
und Sozialpsychiatrie“
beim Caritasverband
für die Diözese Münster,

stv. Vorsitzender des Vorstands

Doris Rüter,

bei der Stadt Münster

„Beauftragte für

Menschen mit Behinderung“

Jan Magunski,

Pfarrer und City-Seelsorger im Forum St. Peter in Oldenburg,

zuvor Schulseelsorger an der Papst-Johannes-Schule in Münster,

einer Bischöflichen Förderschule für Geistige Entwicklung

Der Vorstand gewährleistet entsprechend den Vorgaben der Satzung "die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens" und der Spenden (§ 8, Abs. 2). Über das ordnungsgemäße Handeln des Vorstands wacht die kirchliche Stiftungsaufsicht.

 

Zu den besonders verantwortungsvollen Aufgaben des Vorstands zählt die Anlage des Stiftungsvermögens. Dazu hat der Vorstand eigene Anlage-Richtlinien erarbeitet und mit Datum vom 19. April 2016 für die Stiftung in Kraft gesetzt. Oberste Richtschnur ist danach die Maßgabe der Satzung, das Grundstockvermögen "in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten" (§ 3, Abs. 3). Deshalb strebt der Vorstand laut Anlage-Richtlinien in seinen Entscheidungen "ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rendite, Risiko und langfristiger Absicherung des Werts des Stiftungsvermögens" an.

 

Wer Gutes tun will, sollte sich dazu keiner schlechten Mittel bedienen. Deshalb ist der Vorstand in seinen Anlage-Richtlinien die Verpflichtung eingegangen: "Anlagen, die im Widerspruch zum Stiftungszweck und zu den Zielen der katholischen Kirche stehen, sind nicht statthaft. Die Leitlinien 'Ethisch nachhaltig investieren' der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken sind hier Orientierung."

 

Mehr Lebensfreude ermöglichen

Ebenso sorgsam wie bei der Vermögensanlage handelt der Vorstand bei der Vergabe von Zuwendungen an Begünstigte. Eigens hat er dazu Förder-Richtlinien erarbeitet, die dem Stifter-Willen Ausdruck geben. Die Förder-Richtlinien vom 13. Dezember 2016 beschreiben den Personenkreis der Begünstigten. Sie charakterisieren als Ziel der Hilfe, "Menschen mit Behinderung dort Chancen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, wo es an öffentlichen Mitteln fehlt, um ihnen auf diese Weise mehr Lebensfreude zu ermöglichen".

 

Als spezielle Felder für Zuwendungen nennen die Förder-Richtlinien im Einzelnen "spirituell-geistliche Angebote und Initiativen zur anregenden Freizeitgestaltung in Wohnstätten". Wirkungsfeld der Stiftung sind laut Förder-Richtlinien die Stadt Münster und das Münsterland. Selbstverständlich unterliegt auch die Vergabe von Zuwendungen der kirchlichen Stiftungsaufsicht.