Mit Spenden helfen – und Steuern sparen

 

Als Rückenstärkung im besten Sinn empfindet das Stifter-Ehepaar zusätzliche Spenden für Begünstigte. Denn diese Großherzigkeit Dritter bestärkt Hildegard und Paul Damhorst in ihrer Entscheidung für die Stiftung. Und die zusätzlichen Gelder helfen maßgeblich, die Ziele der Stiftung bereits heute praktisch wirksam werden zu lassen.

 

Da die "Hildegard und Paul Damhorst Stiftung" laut Satzung "ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke" verfolgt (§ 2, Abs. 1), hat das Finanzamt Münster-Außenstadt sie als gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts anerkannt.

 

Gern stellt die Stiftung Ihnen Spendenquittungen zur Vorlage beim Finanzamt aus.

 

Bei Einzelspenden bis 300 € reicht zum steuerlichen Geltendmachen die Vorlage der Bank-Einzahlungsbelege oder Kontoauszüge aus.

 

Wenn Sie spenden möchten:

 

Spendenkonto

DKM Darlehnskasse Münster eG
IBAN: DE 55 4006 0265 0000 4810 00

BIC: GENODEM1DKM